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RG, 14.12.1909 - Rep. III. 13/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist das Gericht verpflichtet, die feststehende Tatsache des Wegfalls der Bereicherung auch ohne ausdrückliche Geltendmachung eines hierauf gestützten Rechtsbehelfs zu berücksichtigen?1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wegfall der Bereicherung; Geltendmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 159
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83
Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den …
Da somit die Voraussetzungen des § 818 Abs. 3 BGB feststehen, braucht nicht auf die Grundsätze zurückgegriffen zu werden, die in der obergerichtlichen Rechtsprechung - insbesondere auch zur Beweiserleichterung - zur Frage der Entreicherung bei der Überzahlung von Dienst- und Versorgungsbezügen der Beamten entwickelt worden sind (vgl. RGZ 83, 159, 163; RG JW 1911, 323; BGH MDR 1959, 109; BVerwGE 8, 261, 270 f [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] ; 13, 107, 110 f [BVerwG 10.10.1961 - VI C 25/60] ; 15, 17 f [BVerwG 30.08.1962 - II C 90/60] ). - BGH, 24.09.1954 - V ZR 48/54
Rechtsmittel
Ein Sonderfall, in dem sich der Wegfall der Bereicherung aus der Natur der empfangenen Leistung bzw. dem ganzen Sachverhalt von selbst ergibt (vgl. RGZ 83, 159 und 161;… BGB RGRK, 10. Aufl., § 818 Anm. 9), liegt hier nicht vor. - BGH, 12.07.1952 - II ZR 10/52
Rechtsmittel
Von Amts wegen ist der Wegfall der Bereicherung nur zu berücksichtigen, wenn er feststeht, (RGZ 83, 159).